Reise- und Vertragsbedingungen
1. Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung kommt zwischen Ihnen und der Rüttimann AB, nachfolgend „Winterdog“ abgekürzt, ein Vertrag zustande. Wir möchten Sie deshalb bitten, die nachfolgenden Bestimmungen sorgfältig zu lesen.
1.1. Grundlage des Angebots von Winterdog und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Winterdog für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Mit der Buchung bietet der Kunde Winterdog den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch Winterdog zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Winterdog dem Kunden eine Reisebestätigung per Email übermitteln.
2. Bezahlung
2.1. Aktivitäten:
Bei Buchung einer Tour, ohne weitere Reiseleistungen, ist der Betrag umgehend zu zahlen. Sie erhalten eine Rechnung und reservieren durch die Zahlung Ihren Platz. Kurzfristige Buchungen können vor Ort bar bezahlt werden.
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2.2. Paketreisen:
Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Winterdog zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, und hat der Reisende den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist Winterdog berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Winterdog nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Winterdog vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Winterdog ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Winterdog gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Winterdog gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber Winterdog den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
4. Preiserhöhung
4.1. Winterdog behält sich vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern Winterdog den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
4.3. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
4.4. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Winterdog gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Winterdog gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber Winterdog den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Winterdog unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt der Kunde die Reise nicht an, so verliert Winterdog den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Winterdog eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Winterdog zu vertreten ist.
Bei Stornierungen werden vom gesamten Reisepreis berechnet :
a) Bei Feriendomizilen mit eigener An- und Abreise
- bis 90 Tage vor Belegungsbeginn 20 %
- 89. - 30. Tag 50 %
- 29. bis zum Tag vor Belegungsbeginn oder bei Nichtanreise 100 %
b) Angebote inkl. An- und/oder Abreise mit Fähre, Flug oder Zug, geführte Touren, Rundreisen
- bis zum 90. Tag 20 %
- 89. - 60. Tag 40 %
- 59. - 30. Tag 60 %
- 29. - 1. Tag 80 %
- am Anreisetag oder bei Nichtanreise ohne Rücktrittserklärung 100 %
5.3. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
6. Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Winterdog ein Umbuchungsentgelt vom Kunden erheben. Dieses wird pro Fall berechnet und dem Kunden vor der Fertigstellung der Umbuchung mitgeteilt.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung Winterdog bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
8.1. Winterdog kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von Winterdog beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) Winterdog ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
9.1. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit Winterdog infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche noch Schadensersatzansprüche geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Winterdog vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von Winterdog vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an Winterdog zur Kenntnis zu bringen
d) Der Vertreter von Winterdog ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
9.2. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels kündigen, hat der Kunde Winterdog zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Winterdog verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
10. Haftung
10.1. Allgemein: Winterdog vergütet Ihnen bei nachweislichen Minderleistungen die Differenz zum Wert der vereinbarten Leistungen, soweit es uns nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen, und uns an der Minderleistung ein Verschulden trifft.
10.2. Haftungsbeschränkung: Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Beschränkungen bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so gelten diese Beschränkungen zu Gunsten von Winterdog. Insoweit haftet Winterdog nur im Rahmen dieser internationalen Abkommen oder nationalen Gesetze.
10.3. Haftungsausschlüsse: Winterdog haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
• auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
• auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen beteiligt ist
• auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Winterdog oder ein kooperierender Leistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte
• schlechte Wetterverhältnisse. Insbesondere gelten schlechte oder ungenügende Schnee-Verhältnisse, welche eine Durchführung der normalen Tour-Abläufe nicht erlauben, nicht als Reise-Rücktrittsgrund!. In diesen Fällen versuchen wir, Alternativen zu finden, oder bieten Alternativ-Programme an. In diesem Fall erhalten Sie die Differenz zwischen Aktivitäten und angebotenen Alternativ-Programmen rückerstattet.
10.4. Personenschäden: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw. während der Reise übernimmt Winterdog die Haftung nur, sofern diese Schäden von Winterdog oder einem von uns beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht worden sind. Vorbehalten bleiben internationalen Abkommen und nationalen Gesetze (siehe Ziff. 10.2).
10.5. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die während der Reise mit Winterdog entstehen, übernehmen wir die Haftung, falls uns, oder einem von uns beauftragten Unternehmen, ein Verschulden zur Last fällt. Die Haftung bleibt jedoch auf höchstens den bezahlten Reisepreis und den unmittelbaren Schaden beschränkt. Vorbehalten bleiben allenfalls tiefere Haftungslimiten, die sich aus internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen ergeben (siehe Ziff. 10.2).
Der Gast haftet für die ordnungsgemäße Rückgabe der ihm überlassenden Zimmer und Hütten und für die jeweilige Tour überlassenen Ausrüstungsgegenstände. Bei einem etwaigen Schaden der Zimmer und Hütten, beziehungsweise Verlust oder Schäden an der übernommenen Ausrüstung, der aus unsachgemäßem Gebrauch der Ausrüstung durch den Tourengast resultiert, haftet der Gast vollumfänglich für die Reparatur-Kosten bzw. Anschaffung von Ersatz-Ausrüstung. Bei grobfahrlässigem oder fahrlässigem Verhalten, welches zu einem Schaden des Zimmers, Hütten oder Ausrüstung führt, haftet der Gast vollumfänglich zum Neuwert.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
11.1. Für BürgerInnen der Schweiz, des Fürstentums Liechtenstein und des EU-Raumes gelten momentan folgende Pass- und Visabestimmungen für die Einreise nach Schweden: gültiger Reisepass oder gültige Identitätskarte. Keine Impfvorschriften.
Bürger anderer Staaten sind verpflichtet, sich beim entsprechenden Konsulat über die geltenden Bestimmungen zu erkundigen.
11.2. Verantwortung für Einhaltung: Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich. Winterdog macht Sie darauf aufmerksam, dass bei einer allfälligen Einreiseverweigerung evtl. zusätzliche Rückreisekosten von Ihnen zu übernehmen sind.
12. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (zb. Corona-Virus)
12.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden; bei Vertragsschluss geltende und vereinbarte Vorgaben und Auflagen gelten auch für die Reisedurchführung.
12.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen den Leistungsträger und die Reiseleitung bzw. Winterdog direkt zu verständigen.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Winterdog ist schwedisches Recht anwendbar. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Boden/Schweden.
Vertragspartner ist die Firma Rüttimann AB
Organisationsnummer: 559233-5490
Överstbyn 26, 96197 Gunnarsbyn
Tel.: +46 73 044 8197
E-Mail: info@winterdog.de